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Was passiert bei einer Bauabnahme, wenn ich offensichtliche Mängel nicht rüge?

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Frage vom Besucher

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18.11.2024

Verliere ich dann mein Recht auf Nachbesserung?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

Offensichtliche Mängel sollte man bei der Abnahme rügen und im Protokoll festhalten. Versäumt man das, gelten sie als akzeptiert, es sei denn, es liegt Arglist des Auftragnehmers vor. Versteckte Mängel kann man nachträglich anzeigen. Die Abnahme ist ein wichtiger Moment, nach dem die Beweislast für Mängel sich umkehrt.

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