Antwortdatum: 07.11.2024
Der Zoll kann rechtsverletzende Ware (Markenfälschung, Plagiate) beschlagnahmen oder vernichten. Der Frachtführer haftet nicht für den Inhalt, wenn er nicht wusste und nicht hätte wissen müssen, dass es sich um illegale Ware handelt. Der Absender bleibt primär verantwortlich. Gleichwohl kann der Frachtführer negative Konsequenzen spüren (Verspätung, Ermittlungen). Bei grober Fahrlässigkeit, z.B. offensichtlichen Plagiaten, kann auch der Transporteur belangt werden.