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Was passiert bei Zollbeschlagnahme, wenn gefälschte Markenware transportiert wird?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Kenntnis des Fahrers oder Frachtführers ist unklar?

Website-Administration 07.11.2024
Antwortdatum: 07.11.2024

Der Zoll kann rechtsverletzende Ware (Markenfälschung, Plagiate) beschlagnahmen oder vernichten. Der Frachtführer haftet nicht für den Inhalt, wenn er nicht wusste und nicht hätte wissen müssen, dass es sich um illegale Ware handelt. Der Absender bleibt primär verantwortlich. Gleichwohl kann der Frachtführer negative Konsequenzen spüren (Verspätung, Ermittlungen). Bei grober Fahrlässigkeit, z.B. offensichtlichen Plagiaten, kann auch der Transporteur belangt werden.

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