Antwortdatum: 19.11.2024
Bei Liquidation entfallen die Beschäftigungsbedürfnisse normalerweise. Der Liquidator muss sozialverträglich kündigen, ggf. Kündigungsfristen einhalten, Sozialplan verhandeln, falls gesetzlich vorgeschrieben. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Abfindungen, wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung es vorsieht. Nach Abschluss der Liquidation erlischt das Unternehmen, neue Verträge kann man nicht sinnvoll verlängern, es sei denn, sie dienen der Abwicklung.