Antwortdatum: 14.01.2025
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein starkes Indiz, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Viele Veranstalter gewähren dann kostenlose Stornierungen. Gesetzlich ist das nicht immer automatisch ein freier Rücktritt, doch Gerichte bewerten Reisewarnungen meist als ausreichendes Argument für ‚außergewöhnliche Umstände‘ gemäß § 651h BGB, sodass man kostenfrei zurücktreten kann.