Antwortdatum: 17.11.2024
Schlechtes Wetter ist kein Reisemangel, da der Veranstalter darauf keinen Einfluss hat und es nicht Teil seiner Leistung ist. Die Wetterlage gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Folglich kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Nur bei 'extremen Wetterereignissen' (z.B. Sturmkatastrophe) könnte man an höhere Gewalt denken, was den kostenfreien Rücktritt erlaubt, falls Gesundheit gefährdet ist.