Antwortdatum: 09.01.2025
Bei Bauträgern greift in der Regel die MaBV, wonach Zahlungen nur nach Baufortschritt zu leisten sind. Außerdem kann eine Fertigstellungsbürgschaft vereinbart sein. Ist der Bauträger insolvent, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Der Käufer hat ein Erfüllungsinteresse oder kann Schadenersatz fordern. Man sollte umgehend prüfen, welche Sicherheiten (Bürgschaften, Auflassungsvormerkung) existieren, um das Objekt zu retten.