Antwortdatum: 07.12.2024
Stellt sich heraus, dass ein Lebensmittel gesundheitliche Gefahren birgt, muss der Hersteller oder Inverkehrbringer unverzüglich einen Rückruf durchführen und die Behörden informieren. Die zuständige Lebensmittelüberwachung kann weitere Schritte fordern, etwa Warnmeldungen an Verbraucher (via 'Lebensmittelwarnung.de'). Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte.