Ist das eine Straftat oder nur zivilrechtlich relevant?
Website-Administration
09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025
Bewusst falsche Behauptungen können je nach Kontext strafbar sein, etwa wenn sie die Öffentlichkeit erheblich schädigen (z.B. Panikmache). Meist ist es zivilrechtlich relevant, kann Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen. Medienaufsicht kann eingreifen, Rüge oder Bußgeld verhängen. Eine strafrechtliche Relevanz besteht, wenn beispielsweise Verleumdung oder Volksverhetzung vorliegt.
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