Antwortdatum: 18.01.2025
Eine Beschränkung des Patents heißt, man ändert die Patentansprüche so, dass der Schutzumfang enger wird, um eventuelle Nichtigkeitsgründe (z. B. mangelnde Neuheit) auszuräumen. Wird die Beschränkung angenommen, bleibt das Patent wirksam in einer abgespeckten Fassung. Der Streit kann beigelegt werden, weil der eingeschränkte Anspruch nicht mehr auf den beanstandeten Stand der Technik stößt. Ist das Patent mit beschränktem Wortlaut weiterhin bestandsfähig, endet das Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren.