Antwortdatum: 12.01.2025
Ein Austritt aus der ICSID-Konvention beendet künftige ICSID-Verfahren, aber auf bereits laufende Streitigkeiten hat es in der Regel keinen Einfluss. Oft bleibt die ICSID-Zuständigkeit bestehen, weil der Schiedsklausel-Vertrag weiterhin gilt. Staaten können sich nicht durch einen einfachen Austritt einseitig der Schiedsgerichtsbarkeit entziehen, sofern das Abkommen noch existiert.