Antwortdatum: 06.01.2025
Die Medienanstalt kann Sanktionen verhängen: Beanstandungen, Bußgelder, bis hin zur Lizenzentziehung bei schweren und wiederholten Verstößen. Häufig werden kürzere Sendeverbote für bestimmte Formate ausgesprochen oder Auflagen verschärft. Der Lizenzentzug ist das letzte Mittel, da er die Existenz des Senders gefährdet.