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Was passiert, wenn ein Unternehmer während des Insolvenzverfahrens ohne Zustimmung des Verwalters Geschäfte tätigt?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Bleibt das wirksam oder ist das unwirksam?

Website-Administration 06.11.2024
Antwortdatum: 06.11.2024

Nach Verfahrenseröffnung darf grundsätzlich nur der Insolvenzverwalter (oder bei Eigenverwaltung der Schuldner unter Aufsicht) über das Vermögen verfügen. Handelt der Schuldner ohne Zustimmung, ist die Verfügung unwirksam gegenüber der Insolvenzmasse. Gläubiger kann das anfechten, und der Betreffende könnte schadensersatzpflichtig werden.

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