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Was passiert, wenn ich als Auszubildender BAföG erhalte, aber trotzdem nicht genug Geld zum Leben habe?

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03.01.2025

Kann ich ALG II ergänzend bekommen?

Website-Administration 04.01.2025
Antwortdatum: 04.01.2025

Grundsätzlich ist bei Azubis, Studierenden oder Schülern BAföG oder BAB vorrangig. ALG II ist für Erwerbsfähige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da Auszubildende nicht als arbeitslos gelten, besteht meist kein ALG-II-Anspruch. In bestimmten Ausnahmen kann man Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen, z.B. wenn BAB oder BAföG nicht den gesamten Bedarf deckt und keine alternativen Hilfen existieren.

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