Antwortdatum: 25.11.2024
Eine Bürgschaft verpflichtet Sie, für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen, wenn dieser nicht zahlt. Bei einer „selbstschuldnerischen“ Bürgschaft kann die Bank Sie direkt in Anspruch nehmen, ohne zuerst beim Hauptschuldner zu vollstrecken. Damit haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Bürgschaften können unwirksam sein, wenn sie sittenwidrig sind (z. B. bei krasser finanzieller Überforderung). Prüfen Sie unbedingt den Bürgschaftsumfang und eventuelle Ausschlussgründe. Wenn Sie die Bürgschaft bereits unterschrieben haben, stehen Sie grundsätzlich für die Verbindlichkeiten ein, bis der Kredit getilgt ist oder die Bürgschaft abgelöst wird.