Ich weigere mich, meine Identität preiszugeben. Kann das negative Folgen haben?
Website-Administration
06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024
Ja, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht, z.B. Verweigerung von Dokumenten, fehlende Angaben zur Identität, kann zur Ablehnung des Asylantrags oder zu einer 'offensichtlich unbegründeten' Entscheidung führen. Außerdem kann Sozialleistungen gekürzt werden. Das BAMF darf Schlussfolgerungen ziehen, dass Asylgrund nicht glaubwürdig ist.
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