Was passiert, wenn ich gegen die Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verstoße? - Anwalte-de.com
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Was passiert, wenn ich gegen die Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verstoße?

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Frage vom Besucher

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05.12.2024

Ich weigere mich, meine Identität preiszugeben. Kann das negative Folgen haben?

Website-Administration 06.12.2024
Antwortdatum: 06.12.2024

Ja, Verstoß gegen Mitwirkungspflicht, z.B. Verweigerung von Dokumenten, fehlende Angaben zur Identität, kann zur Ablehnung des Asylantrags oder zu einer 'offensichtlich unbegründeten' Entscheidung führen. Außerdem kann Sozialleistungen gekürzt werden. Das BAMF darf Schlussfolgerungen ziehen, dass Asylgrund nicht glaubwürdig ist.

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