Antwortdatum: 14.11.2024
Ohne Testament vererbt man nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Ehepartner, Kinder und ggf. Enkel, Eltern oder Geschwister teilen den Nachlass nach festen Quoten. Das kann zu ungewollten Miterbengemeinschaften führen, in denen Streit über Immobilien oder Unternehmensanteile entstehen kann. Ein Testament bietet individuelle Lösungen und klare Regelungen.