Antwortdatum: 27.12.2024
Dann kann der Spediteur Stornokosten erheben, wenn das vertraglich so vereinbart ist, oder wenn er tatsächlich Aufwendungen hatte und den Platz nicht anderweitig nutzen kann. Auch CMR oder HGB kennen Ansprüche bei vertragswidrigem Nichtantritt. Man spricht von 'Standgeld' oder Ausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Schaden oder Pauschalen in den AGB.