Antwortdatum: 15.12.2024
Theoretisch ist ein erneutes Insolvenzverfahren möglich, jedoch verliert man den Vorteil der Restschuldbefreiung, wenn man innerhalb von zehn Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung erneut insolvent wird. Das Gericht kann eine Restschuldbefreiung bei 'unredlichem' Verhalten oder 'Versagenstatbeständen' versagen oder deutlich erschweren.