Antwortdatum: 19.11.2024
Nach Ablehnung haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Klage einzureichen (Verwaltungsgericht). Wenn die Entscheidung rechtskräftig negativ wird, sind Sie ausreisepflichtig. Teils wird Duldung erteilt, wenn Abschiebung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Duldung ist aber kein sicherer Status. Letztlich besteht Ausreiseverpflichtung.