Antwortdatum: 15.12.2024
Prinzip 'Reha vor Rente': Man ist verpflichtet, an einer zumutbaren Reha teilzunehmen. Wer sich ohne triftigen Grund weigert, riskiert Leistungsversagung. Die DRV kann den Rentenanspruch ablehnen, wenn die Reha-Aussichten positiv sind. Nur wenn medizinisch belegt ist, dass Reha zwecklos ist, kann man direkt eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Eine grundlose Weigerung führt zu Nachteilen.