Antwortdatum: 09.12.2024
Das AsylbLG regelt Leistungen an Asylbewerber, Geduldete und bestimmte andere Ausländer. Es beinhaltet Grundleistungen für Unterkunft, Ernährung, medizinische Versorgung auf niedrigem Niveau. Die Sätze liegen unterhalb von Hartz IV. Zuständig sind in der Regel Landkreise oder kreisfreie Städte. Es ist ein Sondergesetz neben SGB II/XII, für Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus.