Antwortdatum: 07.12.2024
Das BtMG legt fest, unter welchen Bedingungen Ärzte Betäubungsmittel verordnen dürfen. Man braucht BtM-Rezepte und genaue Dokumentation. Die Verschreibung ist nur zulässig, wenn es ärztlich begründet ist. Jeglicher Missbrauch oder fehlerhafte Rezeptausstellung kann strafrechtliche Folgen haben. Es besteht eine Melde- und Aufzeichnungspflicht für jede BtM-Verschreibung.