Antwortdatum: 17.12.2024
Ein eigenes 'Dienstleistungshaftungsgesetz' existiert in Deutschland nicht. Es gibt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), welches Schäden durch fehlerhafte Produkte regelt, jedoch keine analoge Norm für reine Dienstleistungen. Die Haftung bei Dienstleistungen stützt sich auf das BGB (Vertragshaftung, Deliktsrecht) sowie branchenspezifische Vorschriften (z. B. Finanzdienstleistung, Heilbehandlungen). Im EU-Raum wird immer wieder über eine Dienstleistungshaftungsrichtlinie diskutiert, um Rechtssicherheit zu erhöhen. Bislang gilt in Deutschland: Bei Dienstleistungsfehlern greifen die allgemeinen Haftungsregeln (§§ 280, 823 BGB), es sei denn, spezielle Berufs- oder Kammergesetze regeln Abweichendes.