Antwortdatum: 24.10.2024
Das war das alte 'Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften' (GjS), in Teilen durch den JMStV und das Jugendschutzgesetz abgelöst. Früher regelte es Indizierungsverfahren über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Heute heißt sie Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Viele Normen sind in Jugendschutzgesetz und JMStV übergegangen.