Antwortdatum: 16.01.2025
Ein einheitliches 'Grundsatzprogramm Krankenhausrecht' existiert nicht als Gesetz. Das Krankenhausrecht verteilt sich auf diverse Vorschriften: SGB V, Landeskrankenhausgesetze, Krankenhausfinanzierungsgesetz. Jeder Aspekt – Finanzierung, Planung, Personalschlüssel – ist separat geregelt. Von einem einheitlichen Programm kann man eher theoretisch sprechen.