Antwortdatum: 23.12.2024
Ja, nach dem IfSG sind Ärzte verpflichtet, bestimmte meldepflichtige Infektionen (z.B. Masern, Tuberkulose) den Gesundheitsbehörden zu melden. Sie müssen Patienten informieren und ggf. Quarantäne anordnen lassen. Ziel ist, Infektionen früh zu erkennen und die Ausbreitung einzudämmen. Verletzung der Meldepflicht kann Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen.