Antwortdatum: 09.01.2025
Das KHG ordnet die Finanzierung deutscher Krankenhäuser im dualen System: Betriebskosten werden durch Krankenkassen (Fallpauschalen) getragen, Investitionskosten durch die Bundesländer gefördert. So soll eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden. Die Länder erstellen Krankenhauspläne, um festzulegen, welche Kliniken gefördert werden.