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Was regelt das Patientenrechtegesetz zu Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)?

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Frage vom Besucher

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17.11.2024

Müssen Ärzte jeden Wechsel im Medikationsplan dokumentieren?

Website-Administration 19.11.2024
Antwortdatum: 19.11.2024

Das Gesetz stärkt Patientenrechte insgesamt, aber die Arzneimitteltherapiesicherheit ergibt sich aus § 31a SGB V (Medikationsplan). Der Arzt erstellt einen Medikationsplan, in dem alle Arzneimittel erfasst sind, damit Wechselwirkungen vermieden werden. Jeder Änderung muss vermerkt sein, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Das ist ärztliche Pflicht.

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