Antwortdatum: 07.01.2025
Das UNESCO-Übereinkommen von 1970 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, gegen illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, z.B. Ausfuhrbeschränkungen, Rückgaberegeln. Es zielt darauf ab, unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter zu identifizieren und zu restituieren. Die Staaten müssen jeweils nationale Gesetze umsetzen, um den Handel zu kontrollieren und Rückgabe zu erleichtern.