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Was regelt das UNESCO-Übereinkommen von 1970 zum Kulturgüterverkehr?

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Frage vom Besucher

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03.01.2025

Es war doch ein internationaler Vertrag, oder?

Website-Administration 07.01.2025
Antwortdatum: 07.01.2025

Das UNESCO-Übereinkommen von 1970 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, gegen illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, z.B. Ausfuhrbeschränkungen, Rückgaberegeln. Es zielt darauf ab, unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter zu identifizieren und zu restituieren. Die Staaten müssen jeweils nationale Gesetze umsetzen, um den Handel zu kontrollieren und Rückgabe zu erleichtern.

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