Antwortdatum: 24.11.2024
Das Übereinkommen befasst sich mit dem Schutz des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellem Wert. Staaten nominieren Stätten für die Welterbeliste, verpflichten sich, deren Erhaltung zu sichern. Es ist völkerrechtlich verbindlich, jedoch keine strikten Sanktionen. Es unterstützt Erhaltungsmaßnahmen und erhöht das Bewusstsein. Touristisch profitieren Welterbestätten von erhöhter Aufmerksamkeit.