Antwortdatum: 29.11.2024
Nein, Qualitätsstufen wie Kabinett, Spätlese, Auslese sind gesetzlich klar definiert. Das Weingesetz und die Weinverordnung legen Mindestmostgewichte und Herkunftsangaben fest. Nur Weine, die den Anforderungen (Zuckergehalt, Lesezeitpunkt) entsprechen, dürfen die Prädikatsbezeichnungen tragen. Wer unberechtigt solche Begriffe nutzt, begeht Etikettenschwindel.