Antwortdatum: 27.12.2024
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Bundesländern, der das duale Rundfunksystem (öffentlich-rechtliche und private Sender) regelt. Er enthält Vorschriften zu Programmgrundsätzen, Werbebeschränkungen, Jugendschutz und Zulassungsvoraussetzungen. Seit 2020 gibt es den neuen Medienstaatsvertrag, der den RStV abgelöst hat und nun auch Online-Plattformen und Streaming stärker reguliert.