Antwortdatum: 04.01.2025
Das SGB III umfasst Arbeitslosengeld I, Vermittlung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Gründungszuschüsse und andere Maßnahmen, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel ist, Beschäftigungschancen zu verbessern und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Bundesagentur für Arbeit finanziert diese Programme über Sozialbeiträge der Beschäftigten und Arbeitgeber.