Antwortdatum: 08.01.2025
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt die Mindestanforderungen an Arbeitsräume und Arbeitsplätze, etwa hinsichtlich Beleuchtung, Belüftung, Temperatur und Ergonomie. Sie regelt auch Fluchtwege, Notausgänge, Sanitärräume und Pausenbereiche. Ziel ist eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Der Arbeitgeber muss die Verordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) umsetzen und regelmäßig prüfen, ob die Vorgaben noch erfüllt sind. Verstöße können behördliche Auflagen oder Bußgelder nach sich ziehen.