Antwortdatum: 24.12.2024
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr abzubauen. Sie zielt darauf ab, die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern, indem bürokratische Hürden verringert und Verfahren vereinfacht werden. Unternehmen profitieren von einheitlichen Ansprechpartnern und weniger Formalitäten, wenn sie in anderen EU-Ländern Dienstleistungen anbieten wollen. Für Verbraucher stärkt die Richtlinie den Wettbewerb und fördert ein breiteres Angebot zu günstigeren Preisen. Allerdings sind sensible Bereiche wie Finanzdienstleistungen oder Gesundheitsdienstleistungen teilweise ausgenommen. Jedes Land hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, etwa durch vereinfachte Verwaltungsverfahren.