Antwortdatum: 22.12.2024
Die Konsignationslagerregelung ermöglicht es, eine Lieferung erst dann als vollzogen zu betrachten, wenn der Abnehmer Waren aus dem Lager entnimmt. Früher galt das als Verbringung mit anschließender Lieferung. Nach EU-Recht (Quick Fixes 2020) kann man die Lieferung erst zum Zeitpunkt des Warenabrufs ansetzen, sofern bestimmte Kriterien (registrierter Abnehmer, Zusammenführung) erfüllt sind. Das erleichtert die Abwicklung und vermeidet mehrfache Intrastat- und USt-Id.-Aufwände.