Antwortdatum: 05.12.2024
Sie enthält grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen, unvollständige Maschinen und austauschbare Ausrüstungen. Hersteller müssen u.a. eine Risikobeurteilung erstellen und sicherstellen, dass Schutzeinrichtungen vorhanden sind. Nach Erfüllung dieser Anforderungen erfolgt die CE-Kennzeichnung, die den Marktzugang in der EU ermöglicht.