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Was sagt die Rechtsprechung zur ‚Verfassungsmäßigkeit‘ von Sanktionen im SGB II?

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Frage vom Besucher

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17.11.2024

Hat das Bundesverfassungsgericht alles für rechtmäßig erklärt?

Website-Administration 20.11.2024
Antwortdatum: 20.11.2024

2019 urteilte das BVerfG, dass Sanktionen über 30% Kürzung von Hartz IV-Leistungen verfassungswidrig sind, da das Existenzminimum nicht untergraben werden darf. Kürzungen bis 30% bleiben grundsätzlich möglich, aber starre Sanktionen von 60% oder Totalsanktionen ohne Härtefallprüfung sind unzulässig. Dadurch mussten Jobcenter ihre Sanktionpraxis anpassen.

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