Antwortdatum: 01.12.2024
Die Arzneimittel-Richtlinie legt fest, welche Medikamente zu Lasten der GKV verordnet werden können. Der G-BA prüft den Nutzen, ob andere Alternativen günstiger sind, und erlässt Ausschlüsse oder Einschränkungen. Ärzte müssen sich daran halten, sonst drohen Regressforderungen. So wird das Leistungsangebot im Arzneimittelbereich gesteuert.