Antwortdatum: 15.11.2024
Beim 'Brokered Programming' kaufen Dritte Sendezeit bei einem Sender und gestalten diese in Eigenverantwortung. In Deutschland ist das nicht ausdrücklich verboten, aber die Landesmedienanstalt kann eingreifen, wenn der Sender nicht mehr selbst Programmverantwortung trägt. Werbung und redaktionelle Inhalte müssen getrennt bleiben, Sendezeiten dürfen nicht unkontrolliert an Externe abgegeben werden.