Antwortdatum: 08.01.2025
Das Medienrecht schreibt klare Regeln für Werbung vor: sie muss als solche erkennbar und getrennt vom redaktionellen Inhalt sein (Trennungsgebot). Produktplatzierung ist nur eingeschränkt erlaubt und muss kenntlich gemacht werden. Werbung hat Höchstdauern pro Sendezeit, Schleichwerbung ist verboten. Auch das Sponsoring ist kennzeichnungspflichtig. Verstöße können die Medienanstalten ahnden.