Antwortdatum: 30.11.2024
In der EU-Lebensmittelkennzeichnung existieren drei Schutzformen: 1) g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) für Produkte, die komplett in einem bestimmten Gebiet erzeugt und verarbeitet werden (z. B. Parmigiano Reggiano); 2) g.g.A. (geschützte geografische Angabe) für Produkte, deren mindestens eine Produktionsstufe in der Region stattfindet; 3) g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität) betont eine traditionelle Rezeptur oder Produktionsweise, ohne an einen Ort gebunden zu sein. Jede Form enthält unterschiedliche Anforderungen an Herkunft und Produktionsmethode.