Antwortdatum: 29.11.2024
Studentische Hilfskräfte haben einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Hochschule. Die genauen Konditionen variieren je nach Bundesland und Hochschulsatzung. In vielen Fällen fallen Hiwi-Verträge nicht unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sondern es gelten besondere Richtlinien. Grundsätzlich stehen Ihnen jedoch die allgemeinen Arbeitnehmerrechte zu, wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn (sofern nicht anders geregelt). Urlaubstage ergeben sich aus dem Arbeitsrecht bzw. den landesrechtlichen Bestimmungen. Gegen unzumutbare Aufgaben, die keinen Bezug zur Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfe haben, kann man sich an den Personalrat oder eine studentische Interessenvertretung wenden.