Antwortdatum: 09.11.2024
Prinzipiell obliegt dem Absender bzw. Empfänger das Be- und Entladen, sofern nicht anders vereinbart. Der Frachtführer ist aber verantwortlich, dass das Gut an der richtigen Adresse ankommt und steht meist helfend zur Verfügung. Oft regeln AGB, wer Entladegeräte stellt. Beim Abliefernachweis bestätigt der Empfänger die ordnungsgemäße Übernahme. Dieser Nachweis (Unterschrift) dient später als Beleg, dass die Beförderung vertragsgerecht endete.