Antwortdatum: 07.01.2025
Der Bauherr bzw. dessen beauftragte Firmen tragen die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle. Gefahrenstellen müssen abgesperrt, Baustellenschilder aufgestellt und Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Kommt ein Passant zu Schaden, haftet entweder der Bauherr oder die Baufirma, je nach Vertragsregelung und Verschulden, ggf. mit ihrer Haftpflichtversicherung.