Antwortdatum: 17.11.2024
Ja, bei öffentlicher Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik sind GEMA-Lizenzen fällig. Das Museum oder der Veranstalter müssen die Veranstaltung bei der GEMA anmelden und Tarifgebühren zahlen. Nur gemeinfreie Werke sind gebührenfrei. Wenn Live-Musik oder Tonträger mit geschütztem Repertoire genutzt werden, ist eine Lizenzierung nötig.