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Was sind GEMA-Gebühren für öffentliche Musikaufführungen in Kulturstätten?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Z.B. wenn ein Museum ein Konzert veranstaltet, muss man GEMA zahlen?

Website-Administration 17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024

Ja, bei öffentlicher Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik sind GEMA-Lizenzen fällig. Das Museum oder der Veranstalter müssen die Veranstaltung bei der GEMA anmelden und Tarifgebühren zahlen. Nur gemeinfreie Werke sind gebührenfrei. Wenn Live-Musik oder Tonträger mit geschütztem Repertoire genutzt werden, ist eine Lizenzierung nötig.

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