Antwortdatum: 02.11.2024
Genussrechte sind eine Art schuldrechtliches Beteiligungsinstrument, bei dem der Anleger Vermögensrechte erhält, z. B. Gewinn- oder Liquidationsbeteiligung, aber kein Stimmrecht wie ein Gesellschafter. Sie sind weder Anteile am Grundkapital noch geben sie Mitspracherechte. Dafür können sie flexibel ausgestaltet werden (z. B. feste Verzinsung, Erfolgsabhängigkeit). Für Unternehmen ist das interessant, um Kapital aufzunehmen, ohne Stimmrechte abzugeben. Genussrechtsinhaber tragen allerdings ein höheres Risiko als normale Gläubiger, da sie bei Insolvenz oft nachrangig befriedigt werden.