Antwortdatum: 17.12.2024
Die EU arbeitet an harmonisierten Obergrenzen, aber bisher existieren nur Richtwerte. Deutschland stützt sich auf Empfehlungen des BfR und Höchstmengenempfehlungen. In konkreten Fällen kann das Bundesamt Beschränkungen aussprechen. Wenn ein Supplement überhöhte Dosierungen enthält, kann die Behörde es als gesundheitsschädlich einstufen und verbieten. Eine EU-weite verbindliche Liste steht noch aus.