Antwortdatum: 24.12.2024
IGeL sind Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkasse stehen und privat bezahlt werden müssen. Ärzte müssen den Patienten umfassend aufklären, dass es eine Wahlleistung ist, kein Kassenanspruch besteht und den voraussichtlichen Preis nennen. Unklare oder überteuerte IGeL können rechtliche Probleme (Abrechnungsbetrug, Täuschung) auslösen.