Ein fehlerhaftes Implantat kann zu Produkthaftung des Herstellers führen. Zusätzlich haftet das Krankenhaus oder der Operateur, wenn sie unsachgemäß implantiert haben. In Deutschland greifen Produkthaftungsgesetz, BGB-Schadensersatzrecht und evtl. Deliktsrecht. Die Frage nach Konstruktions- oder Anwendungsfehler wird oft in Gutachten geklärt.
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